Die Verwendung von künstlicher Intelligenz (KI) in der Bildgenerierung hat in den letzten Jahren stark zugenommen und findet auch immer häufiger Anwendung auf Webseiten. Doch was sind eigentlich KI-generierte Bilder? Wie werden sie erstellt und welche rechtlichen Aspekte muss man dabei beachten? In diesem Text gehen wir diesen Fragen auf den Grund und werfen einen Blick auf die Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Aspekte von KI-generierten Bildern auf Webseiten.

Die Grundlagen: Was sind KI-generierte Bilder? Wie erstellt man diese?

KI-generierte Bilder sind Bilder, die mithilfe von Algorithmen und künstlicher Intelligenz, wie beispielsweise Dall-E und Midjourney, erstellt werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Bildern, bei denen ein Mensch aktiv am Gestaltungsprozess beteiligt ist, werden KI-generierte Bilder vollständig von einer Maschine erstellt. Der Prozess beginnt mit Texteingaben, die als sogenannte „Prompts“ fungieren. Diese Prompts können eine breite Palette von Beschreibungen sein, von einfachen Anweisungen wie „eine grüne Landschaft bei Sonnenuntergang“ bis hin zu komplexen Szenarien wie „eine futuristische Stadt mit fliegenden Autos und robotischen Bäumen“. Die KI-Modelle nutzen diese Prompts, um 2D- und sogar 3D-Bilder zu generieren, die der Beschreibung entsprechen. Die Grundlage dafür bilden große Datenmengen, aus denen die KI lernt und darauf basierend neue Bilder generiert.

Bilder fallen unter das Urheberrecht, wie sieht das bei KI-generierten Bildern aus?

Bilder fallen normalerweise unter das Urheberrecht, aber KI-generierte Bilder sind eine Ausnahme. Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen von Menschen, wie im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgelegt. In § 2 Abs. 2 des Gesetzestextes heißt es: „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.“ Da KI-generierte Bilder nicht das Ergebnis menschlicher Schöpfung sind, werden sie normalerweise nicht als persönliche geistige Schöpfungen betrachtet. Weder die KI selbst noch der Nutzer können üblicherweise Urheberrechtsschutz für diese Bilder beanspruchen.

Was für Vor- und Nachteile bietet der fehlende Urheberschutz?

Der fehlende Urheberschutz bei KI-generierten Bildern bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Eine der wichtigsten Vorteile ist die Befreiung von bestimmten urheberrechtlichen Pflichten. Im Gegensatz zu urheberrechtlich geschützten Werken müssen Nutzer von KI-generierten Bildern den Urheber nicht namentlich nennen, wie es beispielsweise in § 13 des Urheberrechtsgesetzes (UrHG) vorgeschrieben ist. Diese Freiheit erleichtert die Verwendung und Anpassung solcher Bilder erheblich, da keine formalen Anforderungen erfüllt werden müssen.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Nutzer KI-generierte Bilder beliebig bearbeiten können, ohne sich um urheberrechtliche Einschränkungen sorgen zu müssen. Gemäß § 23 UrHG ist die Bearbeitung von urheberrechtlich nicht geschützten Werken erlaubt. Dies ermöglicht eine umfassende kreative Gestaltungsfreiheit.

Jedoch hat der fehlende Urheberschutz auch Nachteile. Ohne diesen Schutz fehlt die Exklusivität der Bilder, was bedeutet, dass andere Personen oder Unternehmen theoretisch dieselben KI-generierten Bilder verwenden und bearbeiten können. Es gibt keine Möglichkeit, Lizenzen für KI-Bilder ohne Urheberschutz zu erwerben, was die Einzigartigkeit und den kommerziellen Wert dieser Inhalte verringern kann. Dieser Mangel an Exklusivität kann Wettbewerbern die Tür öffnen, um ähnliche Bilder für ihre eigene Kommunikation zu verwenden.

KI-generierte Bilder und ihre rechtlichen Aspekte mit Bezug auf Dritte

Die rechtlichen Aspekte von KI-generierten Bildern, insbesondere in Bezug auf Dritte, sind komplex und werfen wichtige Fragen auf. Ein Schlüsselaspekt ist auch hier das Urheberrecht. Im Gegensatz zu menschlich geschaffenen Werken gibt es bei KI-generierten Bildern oft keine eindeutige Urheberschaft. Dies kann zu Unsicherheiten führen, insbesondere, wenn die KI auf vorhandenen Bildern und Fotos basiert. Es ist unklar, ob das Urheberrecht von Künstlern und Fotografen durch das KI-Training oder die Generierung neuer KI-Inhalte verletzt wird. Dies wirft Fragen zur Nutzung und zum Schutz von geistigem Eigentum auf.

Ein weiterer rechtlicher Aspekt betrifft die Drittrechte. KI-Modelle verwenden oft Trainingsdaten, die Bilder von Menschen, Marken, Gebäuden oder Kunstobjekten enthalten. Dies kann zu Problemen führen, da die generierten Bilder Ähnlichkeiten mit realen Personen oder Objekten aufweisen können. Die Klärung der Drittrechte und die Einholung von Erlaubnissen sind oft schwierig, da die Quellen der Trainingsdaten nicht immer bekannt sind. Im Gegensatz dazu ist es einfacher, Drittrechte zu klären, wenn Bilder von Menschen von einem Fotografen aufgenommen werden, da eine Zustimmung in Form eines Model Releases eingeholt werden kann.

Fazit

Insgesamt zeigt sich, dass die Nutzung von KI-generierten Bildern sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Diese Technologie ermöglicht eine effiziente und kostengünstige Erstellung von Bildern, birgt jedoch rechtliche und kreative Aspekte, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Die fehlende Exklusivität von KI-generierten Bildern kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben, abhängig von den individuellen Anforderungen und Zielen. Es ist ratsam, sich über die rechtlichen und datenschutzbezogenen Fragen im Zusammenhang mit KI-Bildern zu informieren und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Gesetze und Bestimmungen eingehalten werden. Die Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz und Rechtsprechung wird weiterhin aufmerksam verfolgt, um Veränderungen und Klärungen in diesem aufstrebenden Feld zu gewährleisten.

Beitrag von Marvin Baumgärtner